Eine Testament Vorlage scheint heiß begehrt zu sein. Im Internet finden Sie viele Muster und Vordrucke für Testamente, Schenkungen von Todeswegen, Patientenverfügungen oder Vorsorge-Vollmachten. Sie alle haben eines gemeinsam: Ein Testament Muster eignet sich ausschließlich für einen einfach gelagerten Regelfall.
Ob ein einfacher Regelfall vorliegt, kann der juristische Laie nicht immer beurteilen, weshalb ich davon absehe, Testament Muster oder Vorlagen hier aufzuführen. Denn aus meiner dreißigjähren Erfahrung weiß ich, dass jede zweite Urkunde im Erbrecht unwirksam ist, weil Formen oder Formalien nicht eingehalten wurden, wenn sie ohne juristische Beratung angefertigt werden.
Hinzu kommt, dass die vom Erblasser angestrebte Rechtsfolge in vielen Fällen deshalb nicht eintritt, weil nicht die richtigen Formulierungen gewählt wurden oder weil Muster oder Vorlagen abgewandelt werden. Dann kommt es unweigerlich zu kostenträchtigen Gerichtsverfahren, deren Ergebnisse die Beteiligten nicht zufriedenstellen.
Ein Muster-Testament - bzw. einige rechtsgültige Testament-Vorlagen - gibt es zwar rein theoretisch, doch diese können im besten Fall nur zu einer allgemeinen Orientierung für den Erblasser dienen. Hier einige Beispiele, wann ein schlicht gestricktes Testament Muster weitreichende - und unerwünschte - Rechtsfolgen haben kann:
Es gibt zur Testamentserstellung zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die hier nicht alle dargestellt werden können, die ich Ihnen aber gern bei einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei für Erbrecht in Berlin Charlottenburg / Wilmersdorf ausführen möchte. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit mir.