Ein Nachlass ist auch aus erbschaftssteuerlicher Sicht zu betrachten, denn wie üblich möchte der Staat auch hier mitverdienen und im Erbfall eine Erbschafssteuer
kassieren. Bei der Gestaltung des Nachlasses kann man im Vorhinein die Lasten für die Erben vermindern. Werden erbschaftsteuerliche Belange
nicht rechtzeitig beachtet, müssen die Erben später damit zurechtkommen. Möglicherweise müssen sie die Erbschaft mit dem Staat teilen oder sich das nötige Geld mit einem Notverkauf beschaffen,
welcher den Verkehrswert unterschreiten kann. Die Erben würden also dann doppelt für die Versäumnisse des Erblassers büßen.
Mit einer Schenkung das Problem lösen zu wollen, funktioniert nicht, da es eine Schenkungssteuer gibt, die genauso
hoch ist wie die Erbschaftssteuer. Sowohl bei der Erbschaftssteuer als auch bei der Schenkungssteuer gibt es Freibeträge. Hierzu kann Ihnen ein
Steuerberater genauere Auskunft erteilen. Ich arbeite seit vielen Jahren mit erfahrenen Steuerberatern zusammen.