Wenn der Erbfall eingetreten ist, ist ein Erbe selten allein, meist ist er mit anderen Erben gemeinsam Teil einer Erbengemeinschaft.
Erbengemeinschaften sind nicht immer harmonisch. Emotionen können einer vernünftigen Verwertung und Aufteilung des Nachlasses manchmal im Weg stehen.
Disharmonien lassen sich am besten durch einen unbeteiligten Dritten auflösen, weil dieser frei von eigenen Interessen ist. Ich kann als Mediator und
Rechtsanwalt für alle Erben gemeinsam dazu beitragen, eine vernünftige und ausgeglichene Lösung für alle zu finden und umzusetzen. In den "hartnäckigen Fällen" arbeite ich mit
der Unterstützung einer erfahrenen Psychotherapeutin zusammen, die emotionale Hürden professionell zu überwinden hilft.
Einzelheiten führe ich Ihnen gern (auch gemeinsam mit der Therapeutin) in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei aus. Vereinbaren Sie dazu bitte einen unverbindlichen Termin.