Berliner Testament: Vorteile und Nachteile

Nachkommen des Verstorbenen von der Erbfolge  ausschließen


Berliner Testament: Ehepartner setzen sich gegenseitig zu Erben ein

Vor- und Nachteile des Berliner Testament: Viele Ehepartner wissen von dem Rechtsinstitut des Berliner Testaments, in welchem sich die Ehepartner gegenseitig zu Erben einsetzen, um eine heimliche Erbregelung eines Ehepartners oder einen nachträglichen Sinneswandel auszuschließen. Hierbei ist Vorsicht geboten, denn eine nachträgliche Änderung kann Schwierigkeiten aufwerfen.

 

  • Im Falle des Ablebens eines Ehepartners kann unter Umständen kein neues Testament verfasst und somit nicht auf Veränderungen innerhalb der Familie eingegangen werde.
  • Erbschaftssteuerliche Konsequenzen dürfen nicht vergessen werden. Freibeträge der Kinder oder Enkel werden z.B. nicht genutzt.
  • Die Kinder des erstversterbenden Elternteils werden mit einem Berliner Testament enterbt. Ein gesetzlicher Pflichtteil steht ihnen dennoch zu. Dafür muss Liquidität vorhanden, um nicht an das Vermögen gehen zu müssen, welches z.B. in Immobilien gebunden ist.

 

Andererseits hilft ein Berliner Testament, eine nachhaltige Erbregelung auch für die Fälle zu treffen, in denen zwischen den Ehepartnern ein großer Altersunterschied besteht, es für einen oder beide die zweite Ehe ist, Nachkommen von jedem Ehepartner vorhanden sind und diese nach gesetzlicher Erbfolge Erbansprüche haben.

 

Berliner Testament: Viele Varianten möglich

 

Es gibt dazu natürlich zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die hier nicht dargestellt werden können, die ich Ihnen aber gern bei einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei für Erbrecht in Berlin Charlottenburg / Wilmersdorf ausführen möchte. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit mir.

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Dr. Markus Wessel

Rechtsanwalt

 

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