Meine Vergütung als Ihr Rechtsanwalt regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin ist bestimmt, dass sich die Kosten eines Rechtsstreits nach dem Gegenstandswert und dem Anfallen bestimmter Gebührentatbestände sowie dem Umfang der Beauftragung und zwar unabhängig davon, wie hoch der Zeit- oder Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts ist, richten.
Darüber hinaus können Sie und ich eine schriftliche Vergütungsvereinbarung abschließen, wonach die Vergütung höher sein muss als nach den Gebührensätzen des RVG.
Wenn Sie als Verbraucher zu mir kommen, kostet die Erstberatung nicht mehr als 190€ netto (249,90€ inkl. Auslagen und MwSt.). Eine Erstberatung liegt vor, wenn Sie sich das erste Mal wegen eines Rates oder allgemeiner Fragen an mich wenden. Nicht mehr davon erfasst ist die Formulierung und Anfertigung von Schriftstücken.
Es geht nichts über ein persönliches Gespräch. Telefonate und E-Mails können nach meiner Erfahrung das Erstgespräch nicht ersetzen. Sie können den Termin für ein Erstgespräch natürlich gern per Telefon unter 030 / 88 70 77 77 oder per E-Mail verabreden.