Der Tod und die Steuer sind unausweichlich. Die Steuer wird zu bestimmten Terminen fällig, der Eintritt des Todes ist zumeist ungewiss. Es ist daher nicht
verwunderlich, dass nur wenige von uns sich mit dem Tod und seinen Folgen auseinandersetzen möchten.
Seit mehr als 30 Jahren berate und vertrete ich Erben, Miterben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer oder auch Testamentsvollstrecker als Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin in allen Fragen rund ums Vererben oder Enterben.
Im Rahmen der Vermögensvorsorge und Nachfolgeplanung berate ich gern zu folgenden Themen:
Nach Eintritt des Erbfalls berate und vertrete ich Sie und helfe Ihnen dabei, den Umfang Ihrer Rechte und Pflichten festzustellen.
Insbesondere folgende Themen werden dann wichtig:
Für all diese erbrechtlichen Themen stehe ich Ihnen gern als Anwalt Erbrecht Berlin Charlottenburg / Wilmersdorf zur Verfügung. Aufgrund meiner bilingualen Herkunft berate ich Sie auch gern englischsprachig. Es geht nichts über ein persönliches Gespräch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erstgespräche kann ich Ihnen auch kurzfristig anbieten.